Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze, Tabellen & was sich ändert

Share

Anzeige

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 für Photovoltaik? Seit dem 1. Februar 2026 beträgt sie 7,78 Cent/kWh bei Teileinspeisung und 12,35 Cent/kWh bei Volleinspeisung — für Anlagen bis 10 kWp. Doch Achtung: Die Bundesregierung plant, die Einspeisevergütung ab 2027 für neue Kleinanlagen abzuschaffen.

In diesem Artikel findest du alle aktuellen Vergütungssätze, eine vollständige Tabelle, Rechenbeispiele und was die geplante Reform für dich bedeutet.

Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links (mit * gekennzeichnet). Wenn du über diese Links ein Produkt kaufst, erhalten wir eine kleine Provision — für dich bleibt der Preis gleich. Mehr dazu auf unserer Transparenz-Seite.


Einspeisevergütung 2026 — Aktuelle Sätze im Überblick

Die Einspeisevergütung 2026 hängt von drei Faktoren ab: dem Inbetriebnahmedatum, der Anlagengröße und der Art der Einspeisung.

Einspeisevergütung 2026 Tabelle Vergütungssätze Teileinspeisung Volleinspeisung Photovoltaik

Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Überschuss ins Netz)

Die meisten Hausbesitzer wählen dieses Modell: Du verbrauchst so viel Solarstrom wie möglich selbst und speist nur den Überschuss ins Netz ein.

Februar 2026 – Juli 2026:

  • Bis 10 kWp: 7,78 Cent/kWh
  • 10 bis 40 kWp: 6,73 Cent/kWh
  • 40 bis 100 kWp: 5,50 Cent/kWh

August 2026 – Januar 2027:

  • Bis 10 kWp: 7,71 Cent/kWh
  • 10 bis 40 kWp: 6,67 Cent/kWh
  • 40 bis 100 kWp: 5,45 Cent/kWh

Volleinspeisung (alles ins Netz)

Hier fließt der gesamte Solarstrom ins Netz. Die Vergütung ist deutlich höher, aber du sparst keine Stromkosten durch Eigenverbrauch.

Februar 2026 – Juli 2026:

  • Bis 10 kWp: 12,35 Cent/kWh
  • 10 bis 40 kWp: 10,35 Cent/kWh
  • 40 bis 100 kWp: 10,35 Cent/kWh

August 2026 – Januar 2027:

  • Bis 10 kWp: 12,23 Cent/kWh
  • 10 bis 40 kWp: 10,25 Cent/kWh
  • 40 bis 100 kWp: 10,25 Cent/kWh

Teil- oder Volleinspeisung — Was lohnt sich mehr?

Für die meisten Haushalte ist die Teileinspeisung die bessere Wahl. Der Grund ist einfach: Selbst verbrauchter Strom spart dir 34-40 Cent/kWh (dein aktueller Strompreis). Eingespeister Strom bringt nur 7,78 Cent/kWh. Jede Kilowattstunde die du selbst nutzt statt einzuspeisen, ist also fast fünfmal so viel wert.

Rechenbeispiel: 10-kWp-Anlage auf dem Dach

Teileinspeisung (70 % Eigenverbrauch):

  • Jahresertrag: 10.000 kWh
  • Eigenverbrauch: 7.000 kWh × 0,37 €/kWh = 2.590 € gespart
  • Einspeisung: 3.000 kWh × 0,0778 €/kWh = 233 € Vergütung
  • Gesamtvorteil: ca. 2.823 €/Jahr

Volleinspeisung:

  • Jahresertrag: 10.000 kWh
  • Einspeisung: 10.000 kWh × 0,1235 €/kWh = 1.235 € Vergütung
  • Gesamtvorteil: ca. 1.235 €/Jahr
Teileinspeisung vs Volleinspeisung Vergleich 10 kWp Photovoltaik Rechenbeispiel 2026

Die Teileinspeisung bringt in diesem Beispiel mehr als doppelt so viel wie die Volleinspeisung. Volleinspeisung lohnt sich nur in Ausnahmefällen — zum Beispiel wenn du eine sehr große Dachfläche hast und kaum Strom selbst verbrauchst.

Gut zu wissen: Du kannst das Einspeisemodell jedes Jahr wechseln und dich neu entscheiden.


Einspeisevergütung 2026 — Was gilt für Balkonkraftwerke?

Kurze Antwort: Für Balkonkraftwerke ist die Einspeisevergütung irrelevant.

Warum? Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) werden in der Regel als „unentgeltliche Abnahme“ eingestuft. Das bedeutet: Der überschüssige Strom fließt zwar ins Netz, du bekommst aber keine Vergütung dafür. Dafür ist die Anmeldung einfacher und du brauchst keinen separaten Einspeise-Zähler.

Theoretisch könntest du für dein Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung beantragen. Praktisch lohnt sich das nicht, weil der Aufwand (gesonderte EEG-Anmeldung, Zähler) in keinem Verhältnis zu den wenigen Euro Vergütung steht.

Stattdessen lohnt sich bei Balkonkraftwerken: Möglichst viel selbst verbrauchen. Jede kWh die du nicht aus dem Netz kaufst, spart dir 34-40 Cent. Ein Speicher kann dabei helfen — mehr dazu in unserem Balkonkraftwerk Speicher Test 2026.


Halbjährliche Absenkung — So entwickelt sich die Einspeisevergütung 2026

Die Einspeisevergütung 2026 wird alle sechs Monate um 1 % gesenkt (Degression). Das ist gesetzlich in § 49 EEG festgelegt. Die nächsten Termine:

  • Februar 2026: Aktuelle Sätze (siehe oben)
  • August 2026: Absenkung um 1 %
  • Januar 2027: komplette Abschaffung geplant

Was bedeutet die Absenkung konkret?

Bei einer 10-kWp-Anlage mit Teileinspeisung sinkt die Vergütung von 7,78 auf 7,71 Cent/kWh. Bei 3.000 kWh Einspeisung pro Jahr sind das ca. 2 € weniger pro Jahr. Kein Drama — aber ein Grund, nicht ewig mit der Inbetriebnahme zu warten.


Solarspitzengesetz — Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

Seit Februar 2025 gilt eine wichtige Neuregelung: Wenn die Börsenstrompreise negativ sind, gibt es keine Einspeisevergütung mehr. Das betrifft alle Neuanlagen ab 7 kW.

Was heißt das in der Praxis?

Negative Strompreise treten auf, wenn so viel Strom im Netz ist, dass Erzeuger draufzahlen müssen. 2025 gab es knapp 575 Stunden mit negativen Preisen — hauptsächlich an sonnigen Wochenenden und Feiertagen zur Mittagszeit.

Wie viel Geld verlierst du dadurch?

Für eine typische 10-kWp-Hausanlage geschätzt 30-80 € pro Jahr. Als Ausgleich wird der 20-jährige Vergütungszeitraum um die verlorenen Stunden verlängert. Du bekommst die Vergütung also nicht kürzer, nur in weniger Stunden.

Tipp: Wer einen Speicher hat, kann den Solarstrom in diesen Stunden statt ins Netz in den Speicher laden — und abends selbst nutzen. So verlierst du nichts.


Abschaffung der Einspeisevergütung 2027 — Was ist geplant?

Die Bundesregierung plant, die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen unter 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 abzuschaffen. Das steht in einem Arbeitsentwurf für eine EEG-Reform.

Warum?

  • Die EU-Beihilfegenehmigung für die EEG-Förderung läuft Ende 2026 aus
  • Die Einspeisevergütung kostet den Staat jährlich Milliarden Euro
  • Private Solaranlagen rechnen sich laut Regierung auch ohne Förderung

Was kommt stattdessen?

Zwei mögliche Modelle ab 2027:

  1. Nulleinspeisung: Die Anlage speist keinen Strom ins Netz, nur Eigenverbrauch
  2. Direktvermarktung / Differenzverträge (CfD): Strom wird am Markt verkauft, mit garantiertem Mindestpreis

Was bedeutet das für dich?

Wer sich noch eine garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre sichern will, sollte seine Anlage bis Ende 2026 in Betrieb nehmen. Bestandsanlagen genießen Bestandsschutz — eine bereits zugesicherte Vergütung wird nicht nachträglich gestrichen.

Auch ohne Einspeisevergütung bleibt eine PV-Anlage wirtschaftlich, solange du möglichst viel Strom selbst verbrauchst. Der Eigenverbrauch — nicht die Einspeisung — ist längst der Hauptgrund für eine Solaranlage.

Einspeisevergütung 2026 und Steuern

Gute Nachricht: Einnahmen aus der Einspeisevergütung sind für private PV-Anlagen bis 30 kWp seit 2023 steuerfrei. Du musst sie nicht in der Steuererklärung angeben — keine Gewinnermittlung, keine EÜR, keine Umsatzsteuer.

Das gilt für:

  • Einnahmen aus der Einspeisevergütung
  • Strom der selbst verbraucht wird
  • Alle Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern

Zusätzlich profitierst du beim Kauf einer PV-Anlage von 0 % Mehrwertsteuer — das spart ca. 19 % auf die Anschaffungskosten.


Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Seit dem 1. Februar 2026 beträgt sie 7,78 Cent/kWh bei Teileinspeisung und 12,35 Cent/kWh bei Volleinspeisung — für Anlagen bis 10 kWp.

Wird die Einspeisevergütung 2026 abgeschafft?
Noch nicht 2026 — aber ab 2027 soll die feste Vergütung für neue Kleinanlagen unter 25 kWp wegfallen. Wer sich die 20-jährige Garantie sichern will, sollte noch 2026 in Betrieb gehen.

Lohnt sich die Einspeisevergütung 2026 noch?
Als alleiniger Grund für eine PV-Anlage nicht mehr. Aber zusammen mit dem Eigenverbrauch (34-40 Cent/kWh gespart) rechnet sich eine Solaranlage weiterhin sehr gut. Die Einspeisevergütung ist ein netter Bonus on top.

Bekomme ich für mein Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung?
Theoretisch ja, praktisch nein. Der Aufwand für die gesonderte Anmeldung lohnt sich bei den kleinen Einspeisemengen nicht. Balkonkraftwerke werden als „unentgeltliche Abnahme“ betrieben.

Muss ich auf die Einspeisevergütung 2026 Steuern zahlen?
Nein. Seit 2023 sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit.

Wie lange bekomme ich die Einspeisevergütung?
20 Jahre plus das restliche Inbetriebnahmejahr. Der bei Inbetriebnahme gültige Satz bleibt für die gesamte Laufzeit konstant.

Kann ich zwischen Teil- und Volleinspeisung wechseln?
Ja, das Einspeisemodell kann jährlich gewechselt werden.


Fazit

Die Einspeisevergütung 2026 ist mit 7,78 bzw. 12,35 Cent/kWh zwar nicht mehr so hoch wie früher, aber sie bietet weiterhin 20 Jahre Planungssicherheit. Der wahre Gewinn einer PV-Anlage liegt allerdings im Eigenverbrauch — jede selbst genutzte Kilowattstunde spart fast fünfmal so viel wie die Einspeisevergütung bringt.

Wer noch eine garantierte Vergütung über 20 Jahre haben will, sollte nicht zu lange warten: Ab 2027 könnte sie für neue Kleinanlagen komplett wegfallen.

Du wohnst zur Miete? Auch als Mieter kannst du Solarstrom erzeugen: Balkonkraftwerk in der Mietwohnung 2026.

Markus
Markushttps://erneuerbar-heute.de
Redakteur bei Erneuerbar Heute. Schreibt über Solarenergie, Balkonkraftwerke und erneuerbare Energie.

Read more

Local News